Teilungsversteigerung
Immer häufiger werden Ehen geschieden und immer häufiger erben mehrere Menschen ein Grundstück/eine Immobilie, ohne dass sich die Ex-Eheleute oder Miterben über das Schicksal des gemeinsamen Grundbesitzes einigen können. Hierfür hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft an einem Grundstück, meist "Teilungsversteigerung" genannt, geschaffen: ein Beteiligter kann in aller Regel einseitig und ohne dass es der Zustimmung der anderen Beteiligten (Ex-Ehepartner bzw. Miterben) bedarf, die Auseinandersetzung der Eigentümergemeinschaft beantragen, um so die entstandenen Probleme zu lösen.
Über die vielfältigen und weitreichenden Möglichkeiten, die eigene Position in einem Teilungsversteigerungsverfahren entscheidend zu verbessern, informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. (Zu den Veröffentlichungen).