Zwangsverwaltung

Bei einer Gewerbeimmobilie, einem Mehrfamilienhaus oder ähnlichen Objekten empfiehlt es sich, neben einem Zwangsversteigerungsverfahren die Möglichkeit einer Zwangsverwaltung des Objekts zu prüfen, um so beispielsweise über einen längeren Zeitraum die Miet-/Pachtzinsen vereinnahmen zu können. Das kann lohnenswerter sein, als das Objekt sofort versteigern zu lassen. Häufig ist es sinnvoll, die Zwangsverwaltung neben der Zwangsversteigerung zu betreiben.

Für bestimmte Gläubiger kann unter Umständen die sog. Institutszwangsverwaltung von besonderem Interesse sein: statt eines externen Zwangsverwalters, auf den man nur begrenzten Einfluss ausüben kann, wird hier ein eigener Mitarbeiter des Gläubigerinstituts zum Verwalter des betreffenden Objekts bestellt. Dieser Institutszwangsverwalter kann sich von einem entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen lassen.

Zwangsverwaltung

Rechtsanwalt Bernd Kiderlen
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